Förderungen

WOHNBAUFÖRDERUNG IN DER STEIERMARK - EIGENHEIMFÖRDERUNG

Wir beraten Sie gerne!

Eigenheimförderung, Errichtung einer baulich abgeschlossenen Wohnung (Dachgeschossausbau)
Wer bekommt eine Eigenheimförderung?
Liegenschaftseigentümer, Wohnungseigentümer oder Bauberechtigter jeweils mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellte (EWR-Bürger, Flüchtlinge)

Was wird gefördert?
Neuerrichtung eines Eigenheimes, Errichtung einer baulich abgeschlossenen Wohnung ohne Einbeziehung bestehenden Wohnraums.

Achtung: Für Ansuchen ab 1.September 2009 gelten neue Voraussetzungen hinsichtlich der wärmetechnischen Mindestanforderungen (siehe weiter unten).

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
a) Jungfamilien, Unverheiratete unter 35 Jahren mit einem Kind, Familien mit 2 Kindern
Art der Förderung:

Annuitätenzuschuss des Landes zu Bankdarlehen (Laufzeit: 20 Jahre, der höchstzulässige Zinssatz ist gesetzlich geregelt).
Der Zuschuss erfolgt halbjährlich. Die Zahlungsverpflichtung des Förderungsnehmers beträgt bei einem Bemessungszinssatz von 7 % im ersten Jahr monatlich 0,32% des geförderten Darlehensbetrages, sie erhöht sich jährlich um 4%.
Bei niedrigeren Zinssätzen reduziert sich die Rückzahlung an die Bank entsprechend.
Vom 21. bis zum 31. Jahr beträgt die monatliche Rückzahlung des Annuitätenzuschusses an das Land monatlich 0,7% des geförderten Darlehensbetrages mit einer jährlichen Erhöhung von 4%.

Höhe des geförderten Bankdarlehens:
€ 44.800 Basisförderung
+ € 3.700 je Elternteil, der dem Haushalt zugehört
+ max. € 7.000 je Alternativenergieanlage, + max. € 5.000 für Wärmepumpe
+ € 10.000 bei Einhaltung der ab 1. Jänner 2010 vorgeschriebenen wärmetechnischen Mindestanforderung
+ € 15.000 bei Einhaltung der ab 1. Jänner 2012 vorgeschriebenen wärmetechnischen Mindestanforderung
+ € 25.000 Zuschlag für ein Passivhaus
+ € 15.000 Berggemeinden-Zuschlag
+ € 15.000 für die Errichtung in einem Schutzgebiet (Grazer Altstadt oder Ortsbildschutzgebiet)
+ € 2.000 für barrierefreien Bau
+ € 3.000 für Sicherheitsvorkehrungen
+ € 3.000 für „klima:aktiv-Haus“-Zertifikat
+ € 3.000 für Fernwärmeanschluss
b) Einzelpersonen, Ehepaare mit einem Kind (beide oder ein Partner ist älter als 35)

Art:
Annuitätenzuschuss des Landes zu Bankdarlehen (Laufzeit: 20 Jahre, der höchstzulässige Zinssatz ist gesetzlich geregelt).

Höhe des geförderten Bankdarlehens:
€ 30.000 für Einzelpersonen
€ 33.700 für Ehepaare (Lebensgemeinschaften)
+ € 3.700 für ein Kind
+ € 3.700 je Elternteil, der dem Haushalt zugehört
+ max. € 7.000 je Alternativenergieanlage, + max. € 5.000 für Wärmepumpe
+ € 10.000 bei Einhaltung der ab 1. Jänner 2010 vorgeschriebenen wärmetechnischen Mindestanforderung
+ € 15.000 bei Einhaltung der ab 1. Jänner 2012 vorgeschriebenen wärmetechnischen Mindestanforderung
+ € 25.000 Zuschlag für ein Passivhaus
+ € 15.000 Berggemeinden-Zuschlag
+ € 15.000 für die Errichtung in einem Schutzgebiet (Grazer Altstadt oder Ortsbildschutzgebiet)
+ € 2.000 für barrierefreien Bau
+ € 3.000 für Sicherheitsvorkehrungen
+ € 3.000 für „klima:aktiv-Haus“-Zertifikat
+ € 3.000 für Fernwärmeanschluss

c) Familien mit 3 oder mehr Kindern bzw. Schwerbehinderte (mindestens 80% Erwerbsminderung), alleinstehend oder im Familienverband sowie Familien mit einem haushaltszugehörigen schwerbehinderten Familienmitglied oder Familien mit einem behinderten Kind, erhalten ein Direktdarlehen des Landes:
Laufzeit ca. 26 Jahre, Verzinsung 2% jährlich.

Rückzahlung halbjährlich:

1. - 5. Jahr 1,6%
6. - 10. Jahr 2,1%
11. - 15. Jahr 2,6%
16. - 20. Jahr 3,1%
21. - 26. Jahr 3,6% des Darlehensbetrages


DARLEHENSHÖHEN

€ 44.800 für Schwerbehinderte (alleinstehend oder im Familienverband)
€ 48.500 für Familien mit 3 Kindern
+ € 3.700 ab dem 4. Kind ( jeweils für weitere Kinder)
+ € 3.700 je Elternteil, der dem Haushalt zugehört
+ max. € 7.000 je Alternativenergieanlage, + max. € 5.000 für Wärmepumpe
+ € 10.000 bei Einhaltung der ab 1. Jänner 2010 vorgeschriebenen wärmetechnischen Mindestanforderung
+ € 15.000 bei Einhaltung der ab 1. Jänner 2012 vorgeschriebenen wärmetechnischen Mindestanforderung
+ € 25.000 Zuschlag für ein Passivhaus
+ € 15.000 Berggemeinden-Zuschlag
+ € 15.000 für die Errichtung in einem Schutzgebiet (Grazer Altstadt oder Ortsbildschutzgebiet)
+ € 2.000 für barrierefreien Bau
+ € 3.000 für Sicherheitsvorkehrungen
+ € 3.000 für „klima:aktiv-Haus“-Zertifikat
+ € 3.000 für Fernwärmeanschluss

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Eigenheime müssen ganzjährig bewohnbar sein. Es gibt keine Nutzflächenobergrenze.
AK-Tipp:
Wenn Sie sich die mit der Finanzierung verbundenen Gebühren ersparen wollen, achten Sie bei Bauplanung und Finanzierungsplanung auf die Gebührenbefreiungsbestimmungen.

Der Bewerber muss über ausreichende Mittel verfügen. Die Anteile der Baukosten, die nicht gefördert werden, müssen durch Eigenmittel, Eigenleistungen oder Darlehen abgedeckt sein. Die Einreichung des Ansuchens muss vor Abschluss der Bauführung (Erteilung der Benützungsbewilligung) erfolgen.
Rechte an der bisherigen Wohnung müssen spätestens 6 Monate nach Benützungsbewilligung aufgegeben werden.

Zusätzliche Voraussetzungen:
- Eigenheime, die mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle, Koks) oder mit Fernwärme aus keiner Kraft-Wärme-Koppelungsanlage beheizt werden sollen sowie Eigenheime, die die wärmetechnischen Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden grundsätzlich nicht gefördert. Über mögliche Ausnahmen z.B. in Gasversorgungsgebieten oder Feinstaubbelastungszonen informiert im Einzelfall die Abteilung 15 des Amtes der Landesregierung oder der Landesenergiebeauftragte.

- Heranziehung von Solarenergie für die Warmwasserbereitung (bei Wärmepumpen
(Jahresarbeitszahl mindestens 4) wahlweise Fotovoltaik (mindestens 1,5 kW))
Ausnahmen:
- auf Grund anderer Rechtsvorschriften nicht zulässig (z.B. Denkmalschutz, Altstadterhaltung, Ortsbild)
- auf Grund der Objektlage wirtschaftlich nicht vertretbar
- bei ganzjähriger Fernwärmeversorgung

Wärmetechnische Mindestanforderung für den jährlichen Heizwärmebedarf in kWh/m² Bruttogeschoßfläche:
bis Ende 2009: bei einem Oberflächenverhältnis von 0,8 = 65, bei OV. von 0,2 35
1.1.2010 bis 31.12.2011: 45 bzw. 25
ab 1.1.2012: 36 bzw. 20;
für ein Oberflächen-Volumsverhältnis zwischen 0,2 und 0,8 ist der maximal zulässige Heizwärmebedarf nach der Formel HWBBGF,max.3400=25+50xA/V[kWh/m².a] zu berechnen.

Eine Bestätigung über die Durchführung einer bautechnischen Energieberatung von einer der folgenden autorisierten Einrichtungen ist vorzulegen:

Landesenergieverein ( www.lev.at )
Energieberatungsstelle des Landes Steiermark (
www.energieberatungsstelle.steiermark.at )
Grazer Energieagentur (
www.grazer-ea.at )
Energieagentur Stainz (
www.energieagentur-stainz.at )
Lokale Energieagentur Oststeiermark (
www.lea.at )
Energieagentur Obersteiermark (
www.eao.st)
Einkommensobergrenzen (Nettojahreseinkommen)
1 Person ...........€ 34.000
2 Personen.........€ 51.000
für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500, bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 900 wird die Förderungshöhe jeweils um 20% verringert.

Nähere Informationen und Formulare finden Sie unter www.wohnbau.steiermark.at

 

Erweiterung von Eigenheimen und Wohnungen

Wer bekommt eine Förderung?
Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter jeweils mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellte (EWR-Bürger, Flüchtlinge)

Was wird gefördert?
Die Erweiterung von bereits geförderten oder bisher nicht geförderten Eigenheimen oder Wohnungen um mindestens 15 m² Wohnnutzfläche.

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Art:
- Annuitätenzuschuss des Landes zu Bankdarlehen
- Landesdarlehen (für Familien mit 3 oder mehr Kindern, Familien mit behindertem Kind, Schwerbehinderte (80% Erwerbsminderung, alleinstehend oder im Familienverband)
Die Konditionen finden Sie unter „Eigenheimförderung“.

Höhe:
€ 700/m² für die Erweiterung von bisher nicht geförderten Eigenheimen oder Wohnungen.
Die Förderung wird pro m² neu geschaffenen Wohnraum gewährt. Obergrenze: 150m² einschließlich Altbestand bzw. € 44.800

€ 9.000 für die Erweiterung von bereits geförderten Eigenheimen oder Wohnungen.
Die Förderung wird je Person gewährt, die bei der Ermittlung der seinerzeit gewährten Förderung unberücksichtigt blieb. Es werden max. € 700/m² zusätzlicher Wohnnutzfläche gewährt. Bei geförderten Eigenheimen kann um eine weitere Förderung erst 5 Jahre nach der Benützungsbewilligung der ersten geförderten Einheit angesucht werden.

AK-Tipp:
Wird anlässlich einer Erweiterung auch der Bestand saniert, ist zusätzlich eine Sanierungsförderung möglich.


Sonderfall:
Entsteht durch die Erweiterung eine eigene, abgeschlossene Wohneinheit ohne Einbeziehung bestehender Wohnräume, kann die Förderung für die Errichtung von Eigenheimen gewährt werden (z.B. Dachgeschossausbau bei einem Einfamilienhaus). (siehe "Eigenheimförderung“)

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
siehe „Eigenheimförderung“

Einkommensobergrenzen (Nettojahreseinkommen):

bei einer Familiengröße von
1 Person............€ 34.000
2 Personen........€ 51.000
für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500
bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 900 wird die Förderungssumme jeweils um 20% verringert.

Nähere Informationen und Formulare finden Sie unter http://www.wohnbau.steiermark.at

Hausstandsgründungen von Jungfamilien und Gleichgestellten

Wann spricht man von einer 'Jungfamilie'?

Als Jungfamilien gelten Ehepartner, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Auch unverheiratete Partner und AlleinerzieherInnen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind Familienbeihilfe beziehen, werden als Jungfamilie eingestuft.
Familien mit 3 oder mehr Kindern oder einem behinderten Kind sowie Schwerbehinderte (mindestens 80% Erwerbsminderung), die das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind Jungfamilien gleichgestellt.
Nur für österreichische Staatsbürger, EWR-Bürger oder Flüchtlinge.
Was wird gefördert?
Der Bezug der ersten gemeinsamen, familiengerechten Wohnung, der nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Als Wohnungserwerb gilt der Erwerb der erforderlichen Wohnräume und der für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände.

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Zinsenzuschuss des Landes von 6% für Kredite in der Höhe von

€ 7.500, 5 Jahre (Gesamtzuschuss € 1.292,30):
Nicht geförderte Wohnung (Eigentumswohnung, Mietwohnung), Neu-, Zu-, Umbau eines Eigenheimes oder einer Wohnung, Einrichtungsgegenstände

€ 15.000, 10 Jahre (Gesamtzuschuss € 5.164,80):
Ersterwerb einer geförderten Neubauwohnung (Eigentumswohnung, Miet(kauf)wohnung, "Wohnbauscheck"wohnung), Einrichtungsgegenstände

€ 22.500, 10 Jahre (Gesamtzuschuss € 7.747,20):
Kauf eines nicht geförderten Eigenheimes, Einrichtungsgegenstände

Nähere Informationen und Formulare finden Sie unter http://www.wohnbau.steiermark.at

Wohnbauscheck (Ersterwerb von Eigentumswohnungen)

Wer bekommt eine Förderung?
Der Erstkäufer (österreichischer Staatsbürger, EWR-Bürger, Flüchtling) einer freifinanzierten Eigentumswohnung (Wohnnutzfläche 30 bis 150 m²), die durch einen befugten Bauträger mit Zustimmung des Landes Steiermark errichtet wurde. Voraussetzung für die Zustimmung ist ein positives ortsplanerisches Gutachten, die Erfüllung der wohnbauförderungsrechtlichen Qualitätsanforderungen und die Sicherung der Fertigstellung durch eine Bankgarantie. Die Gesamtbaukosten inklusive Grundkosten und Umsatzsteuer dürfen € 2.550 pro m² Nutzfläche nicht übersteigen. Um die Förderung kann längstens bis 3 Jahre nach Erteilung der Benützungsbewilligung des Bauvorhabens angesucht werden.

Was ist der 'Wohnbauscheck'?
Der Wohnbauscheck ist ein Förderungsdarlehen des Landes.

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Direktdarlehen des Landes, Laufzeit 26 Jahre, Verzinsung 3% jährlich.

Das Förderungsdarlehen beträgt für Wohnungen, für die die Zustimmung zur Errichtung ab 13. Mai 2004 erteilt wurde:

€ 750,--/ m² angemessener Nutzfläche (für 1 Person 50m², 2 Personen 70 m², für jede weitere Person zusätzlich je 10 m²)

- Zusatzförderung:
€ 3.700 bei 2 Kindern
€ 7.400 bei 3 oder mehr Kindern
max. € 150,--/m² für ökologische Maßnahmen

- Förderung für den Bauträger (für ab 1. Dezember 2009 eingebrachte Ansuchen um Zustimmung zur Errichtung):
max. € 150,--/m² als nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag für ökologische Maßnahmen

Die halbjährliche Rückzahlung beträgt in % des Darlehensbetrages im

1.- 5. Jahr 2 %
6.-10. Jahr 2,5 %
11.-15. Jahr 3 %
16.-20. Jahr 3,5 %
21.-25. Jahr 4 %
im 26. Jahr Restrate 0,347%

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Die Nutzfläche der Wohnung muss mindestens 30m² und kann maximal 150m² betragen. Allfällige Rechte an einer bisherigen Wohnung sind nachweislich aufzugeben.

Einkommensobergrenzen (Jahresnettoeinkommen):

1 Person.............€ 38.600
2 Personen.........€ 57.900

für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500, bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 900 wird die Förderungshöhe jeweils um 20% verringert.

Nähere Informationen zur Wohnbauscheckförderung finden Sie unter www.wohnbau.steiermark.at

Quelle: AK, Landesregierung Steiermark.


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